Vor baulichen Veränderungen in der Wohnung ist eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen.
Als bauliche Veränderungen gelten unter anderem:
- Verlegen von Laminat- oder Parkettfussböden
- Umbau der Heizkörper
- Verlegung von Fliesen an Wänden und Böden
- Austausch von Waschbecken, WC-Sitzen o.ä.
- Einbau, Umbau oder Erneuerung von Einbauküchen
- Änderungen des Grundrisses (Wände versetzen etc.)
- Änderungen an der Elektrik
Vor Beginn der Arbeiten beantragen Sie bitte schriftlich die Genehmigung
durch die Hausverwaltung und beschreiben dabei die geplanten Baumaßnahmen.